Teilnahmebedingungen
Winterbutter Gewinnspiel vom 01.11.2025 bis 10.01.2026.
Winterbutter Gewinnspiel vom 01.11.2025 bis 10.01.2026.
Das Gewinnspiel wird durchgeführt von der Milchwerke Schwaben eG, Reuttier Str. 142, 89231 Neu‑Ulm (nachfolgend: Milchwerke Schwaben).
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und das 18. Lebensjahr erreicht haben. Mitarbeiter von Milchwerke Schwaben sowie deren Angehörige sind zur Teilnahme nicht berechtigt. Eine Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte oder computergenerierte Teilnahmen sind nicht gestattet. Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen; Mehrfachteilnahmen sind ausgeschlossen. Die Teilnehmer müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen die Teilnehmer innerhalb der von Milchwerke Schwaben angemessen gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält sich Milchwerke Schwaben vor, die Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.
Verlost werden 10 Reisegutscheine für die "ADLER Spa Resorts & Lodges", jeweils im Wert von 2.000 € (inkl. MwSt.).
Die Anreise ist nicht im Gewinn enthalten und muss von den Gewinnern selbst organisiert werden. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.
Das Gewinnspiel findet vom 01. November 2025 bis einschließlich 10. Januar 2026 statt. Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen insgesamt zehn Packungen der Milchwerke Schwaben Ulmer Münster Winterbutter gekauft werden. Die auf den Verpackungen abgebildeten Sammelpunkte müssen ausgeschnitten und in den Sammelpass (PDF, 2MB) eingeklebt werden.
Der vollständig ausgefüllte Sammelpass kann
Nur vollständig ausgefüllte Sammelpässe nehmen an der Gewinnspielverlosung teil. Jeder eingesendete Sammelpass zählt nur einmal. Einsendungen, die nach dem 10.01.2026 eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Gewinner werden unter allen gültigen Teilnahmen per Zufallsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgelost. Die Durchführung erfolgt durch den Veranstalter oder einen von ihm beauftragten Dienstleister.
Der Rechtsweg im Hinblick auf die Gewinnermittlung ist ausgeschlossen.
Die Gewinner werden schriftlich über ihren Gewinn informiert und müssen sich innerhalb von 14 Tagen bei dem angegebenen Ansprechpartner schriftlich via E-Mail oder per Brief melden. Sollte sich der Gewinner nicht innerhalb der Frist bei dem angegebenen Ansprechpartner melden, verfällt sein Gewinnanspruch. Die Übergabe des Gewinns wird mit den Gewinnern individuell abgestimmt. Im Falle eines falsch übermittelten Namens oder einer falschen Adresse, ist Milchwerke Schwaben nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten sind ausschließlich die Gewinner verantwortlich. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Gewinne sind nicht übertrag- und austauschbar.
Milchwerke Schwaben behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Verlosung gänzlich auszuschließen. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden. Milchwerke Schwaben bleibt es vorbehalten, bei Verdacht eines Ausschlussgrundes den Teilnehmer zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von Milchwerke Schwaben gesetzten Frist, behält sich Milchwerke Schwaben vor, die Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Weitere Ausschlussgründe sind in Ziffer 2.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Datenverarbeitung erfolgt durch den Veranstalter sowie ggf. durch beauftragte Dienstleister (z. B. zur technischen Abwicklung oder Versand des Gewinns). Diese Dienstleister handeln ausschließlich auf Weisung des Veranstalters und wurden vertraglich zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.
Eine Weitergabe an sonstige Dritte findet nicht statt. Die Daten werden nach Abschluss des Gewinnspiels und Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht.
Teilnehmer haben das Recht auf unentgeltliche Auskunft über ihre gespeicherten Daten sowie auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf, Löschung oder Datenübertragbarkeit gemäß Art. 15 ff. DSGVO.
Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.
Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen:
Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Milchwerke Schwaben behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen. Milchwerke Schwaben ist insbesondere berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn
Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Auswahl der Gewinner und die Beurteilung der Inhalte der eingereichten Sammelpässe ausgeschlossen.
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.